Energieausweis/Energiepass für Wohn- und Nichtwohngebäude

Ähnlich wie das Energielabel bei Kühlschränken und Waschmaschinen soll der Energieausweis dem Verbraucher aufzeigen wie ein Gebäude energetisch einzustufen ist. Auf einer Farbverlaufsskala (von grün bis rot) wird der energetische Zustand des Gebäudes dargestellt. Darüber hinaus enthält der Energieausweis Angaben zu möglichen Modernisierungsvorschlägen und deren Einsparpotenziale.

 

Während der Energieausweis bei Neubauten seit vielen Jahren als baurechtlicher Nachweis zur Einhaltung der energetischen Anforderungen ausgestellt werden muss, ist er nun seit 2009 auch im Gebäudebestand für alle Gebäude zur Pflicht geworden. Immer dann, wenn eine Wohnung oder ein Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll, muss ein Energieausweis ausgestellt bzw. dem Interessenten vorgelegt werden.

 

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis:

  1. Bei einem Bedarfsausweis erfolgt die Energiebedarfsberechnung und energetische Einstufung eines Gebäudes auf der Grundlage einer ausführlichen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage.
  2. Bei einem Verbrauchsausweis erfolgt die energetische Einstufung auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs aus den letzten drei Heizperioden. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig.

 

Welcher Ausweis für welches Gebäude geeignet ist, hängt u.a. von Baujahr und Größe des Gebäudes ab.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Energieausweise erstellen wir auf Wunsch gerne mit dena-Gütesiegel:

Das dena-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise. Mit den hohen Qualitätsstandards der dena wird sichergestellt, dass der Energieausweis mit dena-Gütesiegel ein verlässliches Instrument für die Bewertung der energetischen Gebäudequalität ist.

Energieberatung Acker Ingenieur GmbH | Haustechnik | Energieplanung

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