Ähnlich wie das Energielabel bei Kühlschränken und Waschmaschinen soll der Energieausweis dem Verbraucher aufzeigen wie ein Gebäude energetisch einzustufen ist. Auf einer Farbverlaufsskala (von grün bis rot) wird der energetische Zustand des Gebäudes dargestellt. Darüber hinaus enthält der Energieausweis Angaben zu möglichen Modernisierungsvorschlägen und deren Einsparpotenziale.
Während der Energieausweis bei Neubauten seit vielen Jahren als baurechtlicher Nachweis zur Einhaltung der energetischen Anforderungen ausgestellt werden muss, ist er nun seit 2009 auch im Gebäudebestand für alle Gebäude zur Pflicht geworden. Immer dann, wenn eine Wohnung oder ein Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll, muss ein Energieausweis ausgestellt bzw. dem Interessenten vorgelegt werden.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis:
Welcher Ausweis für welches Gebäude geeignet ist, hängt u.a. von Baujahr und Größe des Gebäudes ab.
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Das dena-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise. Mit den hohen Qualitätsstandards der dena wird sichergestellt, dass der Energieausweis mit dena-Gütesiegel ein verlässliches Instrument für die Bewertung der energetischen Gebäudequalität ist.