Die Energieeinsparverordnung ist seit dem 01.11.2020 Geschichte. Sie wird abgelöst durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Gleichzeitig werden das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) zusammengeführt.
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Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wurde die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude seit dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt. Seit dem 1. Juli 2009 gilt für alle
Gebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen.
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Wissenswertes zu EnEV, iSFP & Co, Beratung und Finanzierung, Planung und Umsetzung.
Ein Fachportal des Budesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
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Mit einer überarbeiteten Richtlinie und mit neuen Fördersätzen (max. 650 EUR für 1-2- FH und 850 EUR ab 3 WE) wird die Vor-Ort-Beratung weitergeführt.
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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes ab dem 01.01.2021 neu aufgesetzt.. Weiterlesen bei www.bafa.de
Die KfW Bankengruppe passt Ihre Förderprogramm im Bereich "Bauen, Wohnen, Energie sparen" an die neue EnEV an.
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KfW-Förderprodukte für Bestandsimmobilien, weiterlesen www.kfw-Förderprodukte.de
Was bei Neubauten schon seit 2008 gilt, ist nun in Baden Württemberg auch bei Bestandsgebäuden seit 01.01.2010 verpflichtend. Bei einer Erneuerung der Heizungsanlage muss ein Teil des
Heizenergiebedarfs (i.d.R. 10%) durch erneuerbare Energien abgedeckt werden.
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